Gebühren

Neben den Standarddokumenten wie Verordnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gibt es in unserem Gesundheitswesen zahlreiche Formulare und Fragebögen, die durch Ihren Hausarzt ausgefüllt werden müssen. In vielen Fällen wünschen auch Patientinnen und Patienten spezifische ärztliche Bescheinigungen.


Wichtig zu wissen:

Nur Bescheinigungen, die auf offiziellen Vordrucken der Krankenkassen oder auf ausdrückliches Verlangen der gesetzlichen Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes (MDK) ausgestellt werden, können über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Alle anderen Bescheinigungen oder Atteste gelten als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Tipp: Erkundigen Sie sich vorab, ob Ihnen die Kosten z. B. von Arbeitgeber, Behörde, privater Versicherung erstattet werden.


  • Kurzes Attest – 5,36 €

Kurzbescheinigungen wie Anwesenheitsbescheinigungen, Osteopathie-Attest, usw.

(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 70)


  • Ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht – je nach Aufwand 11,37€ bis 26,52€

Textbescheinigungen, Krankheits-/Befundberichte, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z.B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt

(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 75)


  • schriftliche gutachtliche Äußerung - je nach Aufwand 43,72€ bis 61,20€

(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 80)


  • Gesundheitsattest/Tauglichkeitsattest - 37,53

In vielen Fällen verlangen Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis, insbesondere zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten. Um dies bestätigen zu können, ist eine körperliche Untersuchung und ggf. eine Laboruntersuchung erforderlich (etwaige Laborkosten stellt das Labor selbst in Rechnung).

(Abrechnung nach GOÄ-Ziffern 1, 7, 70)


  • Tauchattest - 104,15€ (für unter 40jährige) / 137,27€ (für über 40jährige)

Wir bieten Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nach den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e. V.) an.
Die Untersuchung beinhaltet mindestens: ausführliche Anamnese (Kranken- und Tauchgeschichte), Ganzkörperuntersuchung, Otoskopie (Ohrenspiegeluntersuchung), Ruhe-EKG, Lungenfunktionsprüfung, Blutdruck- und Sauerstoffsättigungsmessung, ab 40 Jahren zusätzlich: Belastungs-EKG.