Gebühren
Neben den Standarddokumenten wie Verordnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gibt es in unserem Gesundheitswesen zahlreiche Formulare und Fragebögen, die durch Ihren Hausarzt ausgefüllt werden müssen. In vielen Fällen wünschen auch Patientinnen und Patienten spezifische ärztliche Bescheinigungen.
Wichtig zu wissen:
Nur Bescheinigungen, die auf offiziellen Vordrucken der Krankenkassen oder auf ausdrückliches Verlangen der gesetzlichen Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes (MDK) ausgestellt werden, können über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Alle anderen Bescheinigungen oder Atteste gelten als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Tipp: Erkundigen Sie sich vorab, ob Ihnen die Kosten z. B. von Arbeitgeber, Behörde, privater Versicherung erstattet werden.
- Kurzes Attest – 5,36 €
Kurzbescheinigungen wie Anwesenheitsbescheinigungen, Prüfungsfähigkeit, Unterrichtsbefreiungsatteste (bei Akuterkrankung für Schüler kostenlos), usw.
(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 70)
- Ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht – 17,43 €
Textbescheinigungen, Krankheits-/Befundberichte, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z.B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt
(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 75)
- Gesundheitszeugnis für den Arbeitgeber – 52,29 € zzgl. Labor
In vielen Fällen verlangen Arbeitgeber bei Neueinstellungen ein Gesundheitszeugnis, insbesondere zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten. Um dies bestätigen zu können, ist eine körperliche Untersuchung und ggf. auch eine Laboruntersuchung erforderlich (etwaige Laborkosten stellt das Labor separat in Rechnung).
Leistungsumfang:
- Körperliche Untersuchung (GOÄ-Ziffer 8: 34,86 €)
- Ausstellung des Attests (GOÄ-Ziffer 75: 17,43 €)
Gesamtkosten: 52,29 €
Die genannten Gebühren entsprechen einer dem durchschnittlichen Umfang gemäßen Leistung (Faktor 2,3); bei besonders umfangreichen Leistungen kann die Basisgebühr auch mit 3,5 multipliziert werden.